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   BGH, 17.03.1982 - 2 StR 793/81   

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https://dejure.org/1982,1130
BGH, 17.03.1982 - 2 StR 793/81 (https://dejure.org/1982,1130)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1982 - 2 StR 793/81 (https://dejure.org/1982,1130)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1982 - 2 StR 793/81 (https://dejure.org/1982,1130)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Beeinträchtigung der Identifizierung als Täter durch eine "fehlerhafte Gegenüberstellung" - Verstärkung des Beweiswertes der fehlerhaften Gegenüberstellung durch eine "detaillierte Täterbeschreibung"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 261, 275

  • rechtsportal.de

    StPO §§ 261, 275

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 342
  • StV 1982, 343
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 793/81
    Die vorübergehende Bestellung der Richterin Klingler zum weiteren stellvertretenden Mitglied der 12. Strafkammer ist ebenfalls nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 31, 145, 163, 164).
  • BGH, 07.06.1977 - 5 StR 224/77

    Änderung der Besetzung der Spruchkörper im Laufe des Geschäftsjahres wegen einer

    Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 793/81
    Daß durch eine voraussehbare Häufung der Bestellung zeitweiliger Vertreter die gesetzmäßige Besetzung der Strafkammern in Frage gestellt worden sei, behauptet die Revision nicht und ist auch sonst nicht ersichtlich (vgl. BGHSt 27, 209 ff).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 317/93

    Wiedererkennen einer Stimme

    Für die Gegenüberstellung zum Zwecke der Identifizierung eines Tatverdächtigen durch einen Augenzeugen ist allgemein anerkannt, daß dem Zeugen nicht nur der Beschuldigte, sondern zugleich auch eine Reihe anderer Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlichen Erscheinungsbildes gegenüberzustellen sind (BGH StV 1993, 627; NStZ 1982, 342; OLG Köln StV 1986, 12; im einzelnen näher OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 58 Rdn. 12; Pelchen in KK-StPO 3. Aufl. § 58 Rdn. 9; Odenthal aaO S. 18; Schweling MDR 1969, 177; vgl. auch RiStBV Nr. 18; einschränkend Nöldeke NStZ 1982, 193).

    Daher müssen im Falle einer Verurteilung die Urteilsgründe erkennen lassen, daß sich das Gericht der Mängel und der durch sie bedingten Beeinträchtigung des Beweiswertes bewußt ist (vgl. BGH, Beschluß vom 18. August 1993 - 5 StR 477/93 -, insoweit in StV 1993, 627 nicht abgedruckt; NStZ 1982, 342; DAR 1976, 94; OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412; 1994, 67; Pelchen aaO Rdn. 9).

  • OLG Koblenz, 05.02.2007 - 2 Ss 312/06

    Beweiswert einer Einzellichtbildvorlage im Rahmen der gemeinsamen Vernehmung

    In Wahrheit wird also der Angeklagte nicht mit dem Täter, sondern mit der bei der Lichtbildvorlage oder Gegenüberstellung als verdächtig angesehenen Person verglichen (st. Rspr. - vgl. BGHSt 16, 204 ,206; BGH NStZ 1997, 355 ; StV 1996, 649, 650; NStZ 1982, 342 ; OLG Zweibrücken StV 2004, 65, 66; OLG Köln StV 1992, 412, 413; OLG Hamm NStZ 1990, 506, 507; Meyer-Goßner aaO. § 58 Rdnr. 13; Dahs in Löwe-Rosenberg, 25. Aufl. § 58 Rdnr. 14; Rogall in SK- StPO , 44. Lfg.

    Dem Zeugen dürfen daher nicht nur der Tatverdächtige oder sein Bild allein präsentiert werden (vgl. BGH NStZ 1982, 342 ; OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 110 ; OLG Köln StV 1986, 12 m.w.N.; Odenthal aaO.).

    Diese Vorgehensweise ist zwar nicht unstatthaft; das Ergebnis ist daher auch nicht unverwertbar (vgl. BGHSt 40, 66, 68), doch kommt ihr regelmäßig ein geringerer Beweiswert zu als einer ordnungsgemäßen Wahlgegenüberstellung bzw. Wahllichtbildvorlage (BGH NStZ 1982, 342 ; OLG Stuttgart Justiz 1997, 378: OLG Koblenz aaO.), der im Einzelfall auch gegen Null tendieren kann (BGH NStZ 1982, 342 ; StV 1996, 649 f.; Eisenberg, Beweisrecht der StPO , 5. Aufl. Rdnr. 1402b; Rogall aaO.; Odenthal aaO.).

  • OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92

    Angeklagter; Zeuge; Wiedererkennen; Beweisqualität; Täterbeschreibung;

    So ist etwa zu untersuchen, inwieweit eine vom Zeugen unmittelbar nach der Tat gegebene Täterbeschreibung auf den in der Hauptverhandlung als Täter wiedererkannten Angeklagten zutrifft (vgl. BGH StV 1982, 343; ferner AG Freiburg StV 1987, 194).

    Dem Zeugen dürfen daher nicht nur der Tatverdächtige oder sein Bild allein präsentiert werden (vgl. BGH NStZ 1982, 342 = StV 1982, 343; OLG Köln StV 1986, 12 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2007 - 5 Ss 201/06

    Anforderungen an die Identifizierung eines Tatverdächtigen durch einen Zeugen zur

    Einer Einzelgegenüberstellung oder Einzellichtbildvorlage kommt danach in der Regel ein geringerer Beweiswert zu als einer ordnungsgemäßen Wahlgegenüberstellung oder Wahllichtbildvorlage (BGH NStZ 1982, 342; Meyer-Goßner, a.a.O., § 58 Rn. 12).

    Darüber hinaus war in den Urteilsgründen zu erörtern, anhand welcher Merkmale die Zeuginnen den Angeklagten wieder erkannt haben (vgl. BGH NStZ 1982, 342).

  • BGH, 04.03.1997 - 1 StR 778/96

    Anforderungen an die Revision im Hinblick auf die Begründungsschrift -

    wenn dem wiederholten Wiedererkennen auf den in der Hauptverhandlung vorgelegten Lichtbildern wesentliche Bedeutung für die Überführung zugemessen wurde (NStZ 1996, 350); wenn das Gericht Zweifel an der Verläßlichkeit der Identifizierung hatte, die erst ausgeräumt waren, als die Kinder, denen zuvor Lichtbilder gezeigt worden waren, nun den Angeklagten in der Hauptverhandlung wiedererkannten (BGHSt 16, 204 f.); wenn die Zeugin, die den Angeklagten auf dem Lichtbild nicht erkannt hatte, ihn nunmehr in der Hauptverhandlung wiedererkennt (BGHR StPO § 261 Identifizierung 3), ihn also möglicherweise als Täter "erkennt", weil sie ihn im Ermittlungsverfahren schon auf dem Bild gesehen hatte; wenn der Täter wesentlich auf Grund Wiedererkennens überführt, aber die Diskrepanz zwischen Beschreibung und Aussehen nicht erörtert wurde (BGH NStZ 1982, 342) oder zuvor eine vollkommen andere Täterbeschreibung gegeben worden war (BGHR a.a.O. Identifizierung 10).
  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 142/94

    Wiederholtes Wiedererkennen - Beweiswert - Stimmenvergleich - Zeuge -

    aa) Wie der Senat im Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 317/93 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) - näher dargelegt hat, müssen für die Identifizierung eines Tatverdächtigen aufgrund eines Stimmenvergleichs die für die Gegenüberstellung mit einem Augenzeugen anerkannten Grundsätze (vgl. BGH StV 1993, 627; NStZ 1982, 342; OLG Köln StV 1986, 12; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 58 Rdn. 12) entsprechend gelten.
  • OLG Koblenz, 28.09.2000 - 2 Ss 216/00

    Lichtbild, Wiedererkennen, Beweiswürdigung

    Dem Zeugen dürfen nicht nur der Tatverdächtige oder sein Bild allein präsentiert werden (vgl. BGH NStZ 1982, 342; OLG Köln, StV 1986, 12 mwN.).
  • OLG Köln, 13.12.1991 - Ss 379/91

    Tatverdächtiger; Zeuge; Wahlbildvorlage; Wahlgegenüberstellung; Auswahlpersonen;

    Dem Zeugen dürfen daher nicht nur der Tatverdächtige oder sein Bild präsentiert werden (vgl. BGH NStZ 1982, 342 = StV 1983, 343; OLG Köln a.a.O.; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378).
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